„Delegitimierung“!: 
Wenn der Andersdenkende zum Staatsfeind und Kritik am Staat zum Verbrechen wird

Post aus Sachsen! Die Sonntagskolumne von Jörg Urban

Liebe Leser,

Skandal in Stuttgart! Was ist passiert?

Die Präsidentin des Baden-Württembergischen Landtags, Muhterem Aras (Grüne), hat am vergangenen Wochenende der dortigen AfD-Fraktion die Durchführung des geplanten „Influencer Day“ untersagt. Mit dem Verbot des Treffens von Betreibern populärer Youtube-Kanäle im Stuttgarter Landtag behinderte die Landtags-Präsidentin auch die AfD-Abgeordneten bei ihrer verfassungsrechtlich garantierten Arbeit.

Frau Aras begründete ihr Hausverbot mit der Teilnahme der Influencer „Ketzer der Neuzeit, Boris von Morgenstern und Miro „unblogd“ – unter Berufung auf das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Der Verfassungsschutz habe ihr mitgeteilt, dass diese drei Personen bundesweit aktive und im Verfassungsschutzverbund bekannte Extremisten seien. Zugeordnet den Beobachtungsbereichen „Rechtsextremismus“ und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.

Journalisten und Influencer unter geheimdienstlicher Beobachtung? Geht das? Leider ja, und es ist nicht der erste Fall. 

So berichtete die Journalistin Aya Velazquez, die sich um die Veröffentlichung der der RKI-Protokolle aus der Corona-Zeit verdient gemacht hat, schon 2024 von ihrer Beobachtung durch den VS. 

Wie ist das möglich – in einem Land, dessen Grundgesetz die Pressefreiheit garantiert? In einem Land, dessen Politiker gern andere Staaten wegen vermeintlicher oder realer Verstöße gegen die Pressefreiheit kritisieren?

Werfen wir dazu den Blick in die jüngere Vergangenheit – auf den Beginn der Corona-Maßnahmen-Pandemie. In jener Zeit des Ausnahmezustandes für die damals handelnden Krisenpolitiker verkündete Kanzlerin Merkel, man müsse fortan „die Zügel anziehen“.

Eine Äußerung, die ein Schlaglicht darauf wirft, welche Vorstellung von Staat und Gesellschaft sich in der Kaste der Herrschenden eingenistet hat. Sie sehen das Volk – und damit jeden einzelnen Menschen – als etwas, was sie beliebig in die gewünschte Richtung lenken können. Gegebenenfalls auch mit Gewalt. 

Die Regierung Merkel ließ dementsprechend Taten folgen, und landete schon am 3. April 2021 mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ einen Coup gegen die Meinungsfreiheit.  Der neue Paragraph 188 Strafgesetzbuch (StGB) gilt für „Beleidigungen gegen im politischen im politischen Leben des Volkes stehende Politiker“.  

Dieser neue Majestäts-Beleidungs-Paragraph wird auch als „Schwachkopfparagraph“ in die Geschichte eingehen. Geschuldet ist das einem Gerichtsprozess, den ein – am unteren Rand der Beliebtheitsskala angesiedelter – Politiker gegen einen Rentner anzettelte.

Danach – unter Kanzler Scholz – wurden die Daumenschrauben weiter angezogen. Am 7. Juni 2022 nutzte Innenministerin Faeser die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes, um die Einführung der neuen Bedrohungskategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zu erläutern.

Die bisherigen fünf VS-Kategorien 

  1. „Rechtsextremismus und rechtsextremistischer Terrorismus“, 
  2. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, 
  3. Linksextremismus“,
  4. „Islamismus“ und “Islamistischer Terrorismus“ sowie
  5. „auslandsbezogener Extremismus“

erhielten Zuwachs.

Bemerkenswert noch an dieser Stelle, dass es „linksextremistischen Terrorismus“ im Gegensatz zum dem im Punkt 1 aufgeführten „rechtsextremistischen Terrorismus“ für den Inlandsgeheimdienst nicht zu geben scheint, trotz Antifa und Hammerbande. Politische Neutralität sieht anders aus.  

Doch zurück zur „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Was heißt das? 

Der Verfassungsschutz (VS) sieht darin u.a. „…eine Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“. Juristen sehen diese schwammige Definition als hochproblematisch an, mit sehr weitem Interpretationsspielraum für die Behörde.

Den Straftatbestand „Delegitimierung“ kennt das Strafgesetzbuch nicht. Diese vermeintliche Bedrohung wird heute durch die Regierungsbehörde Verfassungsschutz benutzt, um kritische Bürger mit missliebigen Meinungen durch Stigmatisierung und Kriminalisierung einzuschüchtern. Ganz nach dem Motto aus Mao Tse-Tungs Kulturrevolution: „Bestrafe einen – erziehe hundert“.

Die Hexenjagd auf Regierungskritiker hat Hochkonjunktur: Standen 2022 – also im Jahr der Einführung der neuen Beobachtungskategorie noch 1.400 Personen im Blickfeld, so waren dies 2023 bereits 1.600.

Alexander Solschenyzin schrieb dereinst „Im Sozialismus sind die Kriminellen an der Macht und die Opposition wird kriminalisiert“. 

Was meinen Sie: Wäre der der große russische Schriftsteller und Literatur-Nobelpreisträger, der selbst jahrelang GULAG-Häftling war, mit einer solchen Bemerkung heutzutage auch ein „Beobachtungsfall“?

Wir sind heute Zeugen, wie der Staat zum dritten Mal in der deutschen Geschichte einen behördlichen Regierungsschutz errichtet, indem er den VS –  als weisungsgebundene Behörde der jeweiligen Innenministerien –  zur Bürgerverfolgungszentrale umbaut. 

Der Verfassungsschutz bricht auf diese Weise selbst die Verfassung, für deren Schutz er eigentlich gedacht war. 

Denn: Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und schützt ausdrücklich die Bürger und deren Meinungen vor dem Staat und der Regierung. Auch wenn diese Meinungen gegen die Regierung gerichtet sind.

Ja: Man darf sich in einer freiheitlichen Demokratie über Minister lustig machen. Ja: Man darf sich ironisch, sarkastisch über den Staat und insbesondere über dessen Vertreter äußern. Und man darf auch staatlich finanzierte Organisationen auslachen, wenn sie z.B. zu Aktionen wie „Sackhüpfen gegen den Klimawandel“ aufrufen. 

Genau diese Meinungsfreiheit unterscheidet freiheitliche Demokratien von autoritären Staaten.

Und genau deshalb lehnt auch die Mehrheit der Bürger einen politisierten Verfassungsschutz à la Haldenwang ab. Der hatte ja ganz offen gesagt, was er tut: „Es ist nicht allein die Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte des AfD zu senken“.  

Bleibt die Frage: Brauchen wir grundsätzlich einen Verfassungsschutz? 

Die sächsische AfD-Landtagsfraktion sagt JA – auch wegen der in Größenordnungen importierten islamistischen Bedrohung braucht es einen wirksamen präventiven Schutz. 

In unseren 2022 veröffentlichten „Eckpunkten für eine Reform des sächsischen Verfassungsschutzes“ plädieren wir für dessen Umbau zu einem „Abwehrzentrum politische und religiöse Militanz“.  Wir müssen frühzeitig erkennen, wer tatsächlich mit Gewalt und Terror die demokratische Meinungsbildung verhindern will, oder wer mit Gewalt und Terror unsere freiheitliche Gesellschaft zerstören will.  Vor diesen Kräften müssen Politiker, Richter, Staatsanwälte, Journalisten, aber auch jeder Bürger geschützt werden.  Und das geht ohne ständige öffentlichkeitswirksame „Berichte“, die nur der Diffamierung von Regierungskritikern und Opposition dienen.

Liebe Leser,

mit Blick auf Massenmedien und die damals noch regierende Biden-Administration sagte Robert F. Kennedy jr. am 22. August 2024:

„Regierungen und Tyrannen zensieren keine Lügen. Sie fürchten die Lüge nicht. Sie fürchten die Wahrheit, und deshalb zensieren sie sie.“

Haben wir weiterhin den „Mut zur Wahrheit“! Und stärken wir gerade den Freie Medien den Rücken, die diesen Mut zu Wahrheit haben, auch wenn sie der Regierung nicht gefällt!

Bis nächsten Sonntag
Ihr Jörg Urban

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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