Die sächsische AfD-Fraktion hat eine Änderung des Pressegesetzes erarbeitet (Drs. 8/3309). Zeitungen, Zeitschriften und Verlage sollen dazu verpflichtet werden, die Leser mindestens im Impressum darauf hinzuweisen, welche Parteien „unmittelbar oder mittelbar“ an den Medien beteiligt sind.
Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Torsten Gahler:
„Im Entwurf des Koalitionsvertrages von 2009 kündigten CDU und FDP an, deutschlandweit die wirtschaftlichen Beteiligungen von Parteien an Rundfunksendern, Zeitungsverlagen und anderen meinungsbildenden Medienunternehmen auf den Prüfstand zu stellen. Leider hat die CDU dieses Versprechen bis heute weder auf Bundes- noch auf Landesebene eingelöst.
Seitdem hat sich die Lage jedoch weiter verschärft. In Sachsen gibt es ein regelrechtes SPD-Medienmonopol. Es steht deshalb zu befürchten, dass die SPD mindestens einen indirekten Einfluss auf die Inhalte der in Sachsen erscheinenden Zeitungen nehmen kann. Die Gewaltenteilung wird damit untergraben und die Demokratie nimmt so Schaden.
Was der Leser als absolutes Minimum erwarten darf, ist Transparenz. Diese Transparenz wollen wir mit einer gesetzlichen Hinweispflicht verwirklichen.“
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de