Im Jahr 2021 reichte die AfD-Fraktion Verfassungsklage gegen die Corona-Maßnahmen der sächsischen Regierung ein. Nun endlich, mehr als vier Jahre danach, findet am heutigen 11. April 2025 die mündliche Verhandlung dazu statt.
Wir sind selbstverständlich weiterhin der Meinung, dass die massiven Kontaktbeschränkungen, die Ausgangssperren, die Schließungen von Gaststätten und bestimmten Unternehmen nicht in Einklang mit der sächsischen Verfassung und dem Grundgesetz standen.
Wir hatten beantragt, diese verfassungswidrigen Maßnahmen im Eilverfahren aufzuheben. Diesem Wunsch ist der Verfassungsgerichtshof 2021 leider nicht nachgekommen. Zur Aufarbeitung des Corona-Unrechts wäre es jedoch auch heute noch wichtig, die Willkürmaßnahmen der Regierung klar zu verurteilen.
Über den Ausgang der sogenannten abstrakten Normenkontrolle informieren wir Sie so schnell wie möglich!
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de