Gerichtsurteil: Auch CDU-Innenminister Schuster muss nun die Vornamen von Tatverdächtigen nennen!

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden, dass die Vornamen bestimmter Tatverdächtiger offengelegt werden müssen. Die Nicht-Beantwortung dieser Anfrage verletze das parlamentarische Fragerecht.

Auch der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster verweigert die Herausgabe der Vornamen. Betroffen sind Anfragen des AfD-Abgeordneten Sebastian Wippel (Drs. 8/1085 und 8/1089).

Zu dem Urteil aus Berlin erklärt Wippel:

„Ebenso wie in Berlin ist das parlamentarische Fragerecht auch in Sachsen in der Verfassung verankert (Art. 51). Demnach hätte Herr Schuster meine Fragen vollständig beantworten müssen.

Genau das werden wir nun notfalls juristisch durchsetzen und haben dazu bereits die ersten Schritte unternommen.

Die Vornamen bestimmter Tatverdächtiger zu nennen, ist von höchster Relevanz, um grob einschätzen zu können, wie viele der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft einen Migrationshintergrund haben.

Da sogar in Polizeimeldungen und der Presse regelmäßig die Vornamen erwähnt werden, kann sich CDU-Innenminister Schuster auch nicht mit Datenschutz herausreden.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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