Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat mehrere Teile der Corona-Maßnahmen von 2021 als rechtswidrig eingestuft. Das betrifft zum Beispiel Beschränkungen bei Hochzeiten und Beerdigungen sowie die nächtliche Ausgangssperre. Die AfD-Fraktion konnte sich damit in insgesamt fünf Punkten durchsetzen.
Nicht nur gegen diese, sondern auch andere Corona-Verordnungen hatte die sächsische AfD-Fraktion geklagt.
Zu dem Ergebnis erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Das Urteil ist eine späte Rehabilitation aller Corona-Maßnahmenkritiker. Ihre Annahme, dass die Maßnahmen vollkommen überzogen waren, wurde nun erfreulicherweise bestätigt.
Trotzdem können wir das Urteil nicht in allen Punkten nachvollziehen. Die Regierung Kretschmer hatte im bundesweiten Vergleich unter anderem mit der Beschränkung der Teilnehmerzahl von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf zehn Personen zu besonders drakonischen Maßnahmen gegriffen.
Warum ab dem elften Teilnehmer das Risiko einer Infektion bestanden haben soll, ist für uns im Gegensatz zum Gericht weiterhin nicht plausibel zu erklären. Solche Maßnahmen waren pure Willkür.“
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de